1.1. Der Mitgliedsbeitrag (siehe Tabelle 1) ist ein Jahresbeitrag und ist von jedem Mitglied jährlich im Voraus bis spätestens 15.02. zu erbringen. Abweichende Regelungen wie etwa halbjährliche Kassierung zwecks Anpassung an die Spielzeit, können von den Abteilungen selbstständig im Einvernehmen mit dem Vorstand getroffen werden.
1.2. Bei Neueintretenden wird der erste Jahresbeitrag im Verhältnis zum Eintrittsquartal anteilig ermittelt und sofort nach Bestätigung der Mitgliedschaft zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei der Umwandlung von passive in aktive Mitgliedschaft.
1.3. Jugendliche sind solche Mitglieder, die zu Beginn des Geschäftsjahres (01.01.) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
1.4. Bei Familienmitgliedschaft ermäßigt sich der Jugendbeitrag entsprechend der Tabelle 1.
1.5. Ehrenmitglieder/Ehrenvorsitzende und Vereins-Schiedsrichter sind von der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Nehmen Vereins-Schiedsrichter auch am aktiven Spielbetrieb teil, reduziert sich der Beitrag für die jeweilige Mitgliedschaft um den passiven Mitgliedsbeitrag.
1.6. Trainingsgäste sind regelmäßige Teilnehmer am Trainingsbetrieb, die in einem anderen Verein in der gleichen Sportart aktiv sind und sich nicht am Wettkampfbetrieb beteiligen.
1.7. Mitglieder, die sich nicht aktiv am Übungs- oder Wettkampfbetrieb beteiligen, Trainer/Übungsleiter (mit Trainervertrag), Fördermitglieder sowie Helfer (mit Ehrenamtsvertrag) sind passive Mitglieder.
1.8 Schülern, Auszubildenden, Studenten und Arbeitssuchenden (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) sowie Rentnern kann bei Vorlage entsprechender Nachweise der Jugendbeitrag eingeräumt werden.
1.9. Wer seine Mitgliedschaft bis zum 30. Juni des Jahres (Poststempel oder Eingangsstempel der Geschäftsstelle) schriftlich mit Unterschrift kündigt, erhält 5/12 des Jahresmitgliedsbeitrages erstattet, sofern nicht gemäß Punkt 1.1. der Beitrag in einem anderen Abrechnungszeitraum eingezogen bzw. bezahlt wurde.
Die Aufnahmegebühr ist eine einmalige Geldleistung neu aufgenommener Mitglieder. Sie wird zusammen mit dem ersten Mitgliedsbeitrag fällig.
Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs sowie der Liquidität des Vereins verpflichten sich die Mitglieder mittels Einzugsermächtigung der Zahlungspflicht nachzukommen. Vom Verein unverschuldete Rückbuchungsgebühren sind vom Mitglied zu tragen. Abweichende Regelungen, wie etwa Barbezahlung, können von den Abteilungen selbständig im Einvernehmen mit dem Vorstand getroffen werden.
(aktuell: zur Zeit erfolgt der Beitragseinzug in der Abt. Fußball halbjährlich in BAR)
Erwachsene(r) | 150,00 € |
sein Ehe-/ Lebenspartner | 120,00 € |
Jugendliche | 90,00 € |
2. Kind | 60,00 € |
3. Kind | 45,00 € |
ab 4. Kind | 30.00 € |
Jugendliche von Angehörigen des Vereinssponsors | 70,00 € |
2. Kind | 40,00 € |
3. Kind | 25,00 € |
ab 4. Kind | 10.00 € |
Studenten, Lehrlinge, Schüler und Arbeitssuchende nach Vollendung des 18. Lebensjahres | 90,00 € |
Trainingsgäste | 60,00 € |
Passive Mitglieder | 48,00 € |
Ersatz für nicht geleistete Pflichtstunden gemäß Satzung § 4.6 | 6,00 €/h |
Aufnahmegebühr | 10,00 € |
Vorstehende Fassung der Beitragsordnung wurde am 27. Januar 2016 von der Mitgliederversammlung in Freiberg beschlossen und in Kraft gesetzt.
Bank
Sparkasse Mittelsachen
IBAN
DE11870520003210000726
BIC
WELADED1FGX
Unsere Angebote haben Ihr Interesse geweckt, Sie möchten sich von unserer Aussage Sport wird Leidenschaft selbst überzeugen & von den Vorteilen unseres Vereins profitieren?
Dann werden Sie jetzt Mitglied beim BSC Freiberg!